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Gesundheit

Raphael Lugowski,

Unser Einsatz für die Arbeitnehmergesundheit

In keinem anderen Bereich ist die Tätigkeit des Betriebsrats für die Arbeitnehmer von derart entscheidender Bedeutung wie beim Thema Gesundheit. Der Betriebsrat trägt die Mitverantwortung dafür, dass Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden und ihre Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten wird.

Im Bereich der Gesundheit stehen der Arbeitnehmervertretung zahlreiche Beteiligungsrechte zur Seite, die zum Wohle der Beschäftigten wahrzunehmen sind. Allen voran ist hier an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu denken, das eine starke Rechtsposition vermittelt. Das Wissen um die rechtlichen Möglichkeiten versetzt den Betriebsrat für sich genommen jedoch noch nicht in die Lage, hiervon zu Gunsten der Arbeitnehmer Gebrauch zu machen. Erforderlich ist ein ganzheitliches Konzept und die Fähigkeit, die gesundheitliche Situation im Betrieb zu gestalten.

Hier setzen wir mit unserer Expertise an und liefern den Betriebsräten maßgeschneiderte Konzepte für ihre jeweilige betriebliche Situation. In einem Workshop informieren wir Betriebsräte zunächst über ihre rechtlichen Möglichkeiten und arbeiten die betrieblichen Notwendigkeiten im Bereich der Mitarbeitergesundheit heraus. In unseren Analysen stellt sich häufig schnell heraus, dass in den Bereichen Gefährdungsbeurteilung oder dem Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagements Nachholbedarf besteht. Insbesondere psychische Belastungen stellen in unserer heutigen Arbeitswelt ein zunehmendes Problem dar. Hieran anknüpfend definieren wir zusammen mit dem Gremium eine Strategie zur sinnvollen Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte.

Der Schutz und die Erhaltung der Gesundheit von Arbeitnehmern ist Betriebsräten ein großes Anliegen. Nicht selten fehlen jedoch Mut zur Initiative und das praktische Wissen, wie Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte im Bereich der Gesundheit zum Wohle der Arbeitnehmer einsetzen können. Unser Ziel besteht darin, dies zu ändern. Mit unserer Unterstützung und weiteren Experten aus dem Gesundheitsbereich können Betriebsräte selbstbewusst mitbestimmen.

Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Bereich der Gesundheit arbeiten wir mit anerkannten Experten zusammen, die auf den betrieblichen Gesundheitsschutz spezialisiert sind. Durch die Verbindung von rechtlicher Expertise und praktischer Erfahrung gelingen gute Regelungen für den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, die die gesundheitliche Situation im Betrieb nachhaltig verbessern.

Natürlich können Betriebsräte auch beim Gesundheitsschutz auf unser vollständiges Repertoire an Leistungen zurückgreifen. Wir übernehmen die Konzeption, erarbeiten Betriebsvereinbarungen und nehmen als Berater an Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite teil. Wenn es erforderlich sein sollte, setzen wir die Initiativrechte des Betriebsrats auch vor der betrieblichen Einigungsstelle durch oder leiten Beschlussverfahren in die Wege. Vorrangig besteht unser Ansatz aber in einem kooperativen Diskurs, der auf Regelungen abzieht, die die Gesundheit von Arbeitnehmern verbessert. Das entspricht in der Regel auch dem von Arbeitgebern.

Unsere Leistungen im Bereich Gesundheit

  • Gefährungsbeurteilung
  • Psychische Belastungen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Mitbestimmung