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Personalplanung

Raphael Lugowski,

Wir machen den Betriebsrat fit für die Personalplanung

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat bei seiner Personalplanung zu beteiligen. Der Betriebsrat kann den Prozess der Personalplanung deshalb durch eigene Vorschläge mitgestalten. Bei dieser herausfordernden stehen wir dem Arbeitnehmergremium mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.

Das Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei der Personalplanung folgt insbesondere aus § 92 BetrVG. Der  Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend unter Aushändigung entsprechender Unterlagen zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat mit der Arbeitnehmervertretung über die erforderlichen Maßnahmen und Vermeidung von Härten zu beraten. Mehr noch, kann der Betriebsrat von sich aus Vorschläge zur Einführung einer Personalplanung und ihrer Durchführung machen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Personalplanung? Wir helfen Ihnen gerne.

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Auch wenn weder die Personalplanung an sich noch deren Ausgestaltung erzwingbar ist, ist der Betriebsrat gut beraten, der Beteiligung bei der Personalplanung einen hohen Stellenwert beizumessen. Nur so gelingt es, die Arbeitgeberseite frühzeitig auf Defizite und Fehlentwicklungen hinzuweisen. Dies setzt zunächst einmal aufseiten des Betriebsrats eine umfassende Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten voraus. In unseren Schulungen und Workshops vermitteln wir dem Betriebsrat zunächst das erforderliche rechtliche und praktische Wissen, um auf dem Gebiet der Personalplanung mitsprechen zu können.

Im Rahmen eines Workshops identifizieren wir gemeinsam mit dem Betriebsrat die Handlungsfelder bei der Personalplanung. Dabei wird in einem ersten Schritt der Frage nachgegangen, welche Personalplanungsunterlagen im Betrieb bereits vorhanden sind und dem Betriebsrat auch vorliegen. Im nächsten Schritt zeigen vermitteln wir den Betriebsräten ein methodisches Modell der kontinuierlichen Evaluierung der Personalsituation im Betrieb. Denn jeder gute Betriebsrat weiß: Ein guter Überblick über die Personalsituation im Betrieb deckt negative Entwicklungen auf und schützt vor unangenehmen Überraschungen, wie etwa einem erforderlich werdenden Personalabbau.

Nicht selten nehmen Betriebsräte ihre Beteiligungsrechte bei der Personalplanung nur unzureichend wahr. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Beteiligungsfeld. Der Betriebsrat kann frühzeitig seine Vorstellungen und Konzepte einbringen – bevor eine Betriebsänderung mit Personalabbau ansteht. Bevor die Beschäftigten von der Geschwindigkeit der digitalen Entwicklung abgehängt werden. Nicht zuletzt geht es auch um den Schutz und die Gesundheit der Belegschaft. Vor diesem Hintergrund sind wir jederzeit bereit, den Betriebsrat bei der Personalplanung in jeglicher Hinsicht zu unterstützen.

– Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dementsprechend besteht unser Anliegen insbesondere auch darin, dem Betriebsrat die Vorteile einer guten Personalplanung eindringlich vor Augen zu führen. Es geht unter anderem darum,

  • einen Überblick über die Belegschaft zu haben,
  • Arbeitsplätze zu sichern,
  • Mitarbeiter zu qualifizieren und
  • chronischem Personalmangel entgegenzuwirken.

Mit uns an seiner Seite kann der Betriebsrat die ersten Maßnahmen für eine arbeitnehmerorientierte Personalplanung treffen. Abseits von Schulungen und Workshops schaffen wir im Betriebsrat die Voraussetzungen für eine effiziente und nachhaltige Beteiligung bei der Personalplanung. Zusammen mit dem Betriebsrat entwickeln wir eine Konzeption, wie der Betriebsrat sich künftig bei der Personalplanung einbringen kann. Im Fall von Fehlentwicklungen und Problemen wirken wir mit den Betriebsparteien auf eine Lösung zum Wohl der Belegschaft hin.

Unsere Leistungen bei der Personalplanung

  • Schulungen Personalplanung
  • Workshops Personalplanung
  • Laufende Beratung
  • Laufende Beratung