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Eine Betriebsänderung stellt Betriebsräte regelmäßig vor große rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Nicht ohne Grund ist es dem Betriebsrat gestattet, zur Unterstützung bei einer Betriebsänderung einen Berater hinzuzuziehen. In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern ist dazu nicht einmal eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer erforderlich. Darin spiegelt sich die Komplexität einer Betriebsänderung, bei der wir den Betriebsrat ganzheitlich unterstützen.

Projektmanagement bei einer Betriebsänderung

Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Hinzuziehung von Beratern bzw. Sachverständigen. Wenn im Unternehmen mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt sind, ist eine Beauftragung nach § 111 Satz 2 BetrVG vorzunehmen. Unterhalb dieser Schwelle richtet sich die Hinzuziehung von Sachverstand nach § 80 Abs. 3 BetrVG, wobei stets eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich ist. Im Fall einer geplanten Betriebsänderung wird der Arbeitgeber seine Zustimmung aber in der Regel erteilen müssen, da die Hinzuziehung von Sachverstand zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Betriebsratsaufgaben bei einer Betriebsänderung erforderlich ist.

Bei einer Betriebsänderung können sich Betriebsräte unserer ganzheitlichen Unterstützung als „leitende“ Berater sicher sein. Wir betrachten eine Betriebsänderung als Projekt und übernehmen vollständig das Projektmanagement. Das heißt, dass wir zunächst alle erforderlichen Schritte mit dem Betriebsrat planen und den zeitlichen Rahmen bestimmen. Dazu gehört auch, die notwendige fachliche Expertise zu ermitteln und auf dieser Grundlage die erforderlichen weiteren Berater vorzuschlagen.

Gerade jüngere Gremien bedürfen bei einer Betriebsänderung Unterstützung im Projektmanagement, da es hier noch an Erfahrung fehlen dürfte. Doch auch erfahrenen Betriebsräte, die womöglich bereits Betriebsänderungen begleitet haben, können wir als Berater bei der Planung der notwendigen Maßnahmen helfen. Keine Betriebsänderung ist wie die andere, weshalb das Projektmanagement anhand des Einzelfalles entwickelt werden muss. Hierbei können wir auf unsere große Erfahrung und unser Know How zurückgreifen.

Rechtliche und betriebswirtschaftliche Berater notwendig

Regelmäßig wird bei einer Betriebsänderung allen voran eine juristische Beratung hinsichtlich Interessenausgleich und Sozialplan erforderlich sein. Der Betriebsrat muss wissen, wie der rechtliche Rahmen ist und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten er hat. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise damit beginnt, seine Planungen umzusetzen, muss der Betriebsrat zügig intervenieren. Im gesamten Prozess ist daher die Unterstützung durch juristische Berater erforderlich, die darüber hinaus noch über die erforderliche praktische Expertise verfügen. In beiden Punkten können wir den Betriebsrat qualifiziert beraten.

Die juristische Beratung ist aber nur ein Teilaspekt einer Betriebsänderung. Eine weitere wichtige Säule ist die Durchdringung der geplanten Betriebsänderung in wirtschaftlicher Hinsicht. Bei einer Betriebsänderung müssen in der Regel das vom Arbeitgeber dargelegte Konzept und die zugrunde gelegten Tatsachen auf Stichhaltigkeit überprüft werden. Wenn sich ein Arbeitgeber auf nachteilige wirtschaftliche Entwicklungen beruft, müssen die der Betriebsänderung zugrunde liegenden Zahlen eingehend von einem Berater mit betriebswirtschaftlichen Hintergrund geprüft werden. Bei der Ermittlung der Nachteile der Arbeitnehmer für die Bestimmung des Sozialplanvolumens sind Berechnungen anhand der Situation am Arbeitsmarkt erforderlich.

Die erfolgreiche Bewältigung einer Betriebsänderung erfordert fachliches Wissen auf vielen Ebenen. In der Regel ist es aus Sicht der Betriebsräte nicht ausreichend, einen rechtlichen Berater zu beauftragen. Neben der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen ist praktisches Know How sowie ein projektorientiertes Vorgehen unabdingbare Voraussetzung einer gelingenden Betriebsänderung.

Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dank unseres umfangreichen Netzwerks mit vielen qualifizierten Beratern können wir dem Betriebsrat auch im betriebswirtschaftlichen Bereich weiterhelfen. Wir stehen für eine ganzheitliche Beratung und halten unser Versprechen.

Betriebsänderung erfordert bereichsübergreifende qualifizierte Beratung

Da eine Betriebsänderung zahlreiche Ebenen des betrieblichen Zusammenlebens und der Arbeit berühren kann, ist die Betriebsänderung sogar in einem noch größeren Kontext zu denken. Nicht selten werden aufgrund einer Betriebsänderung Arbeitsprozesse gänzlich umgestaltet. Dabei darf aber insbesondere der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht zu kurz kommen. Wenn der Betriebsrat Zweifel hat, ob die Arbeitsplätze den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes oder der Arbeitsstättenverordnung entsprechen, sollte er auch im Hinblick auf den Gesundheitsschutz die Hinzuziehung weiterer Berater erwägen.

In Zeiten von Arbeit 4.0 sind Betriebsänderungen zudem immer häufiger auch mit der Einführung von neuen IT-Systemen verbunden. Auch insofern könnte der Betriebsrat auf qualifizierte externe Berater angewiesen sein. Bei der Einführung von neuen IT-Systemen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle können wir Betriebsräte aufgrund unseres weiteren Schwerpunktes im Bereich IT-Systeme und des Beschäftigtendatenschutzes unmittelbar unterstützen.

Full-Service bei einer Betriebsänderung

  • Beratung
  • Projektmanagement
  • Erarbeitung Alternativkonzepte
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Strategieentwicklung
  • Prüfung Arbeitgeberkonzept
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Einigungsstelle

Unterstützung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Aufgrund unseres ganzheitlichen Ansatzes wird der Betriebsrat rechtlich und wirtschaftlich in die Lage versetzt, dem Arbeitgeber bei einer Betriebsänderung auf Augenhöhe zu begegnen. Etwaig vorhandene Informationsdefizite werden mithilfe unserer qualifizierten Berater abgebaut. Zusammen mit dem Betriebsrat entwickeln wir eine Strategie, um Nachteile für die Arbeitnehmer gering zu halten. Dabei ist es erforderlich, langfristig zu denken und über den Tellerrand hinauszuschauen. Schließlich treten wir dem Arbeitgeber mit dem Betriebsrat in Verhandlungen als Berater gegenüber und unterstützen ihn mit unserer Verhandlungserfahrung bei dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.

Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die möglichst weitgehende Verwirklichung von Rechten für die Beschäftigten ist das Ziel unserer Tätigkeit. In unserem ganzheitlichen Beratungskonzept greifen alle Ebenen ineinander, damit in den späteren Vereinbarungen auch tatsächlich alle relevanten Gesichtspunkte einer Betriebsänderung adressiert sind. Letzten Endes läuft alles auf die Einigung auf einen Interessenausgleich und einen Sozialplan durch die Betriebsparteien hinaus. Je besser der Betriebsrat vorbereitet ist, desto mehr Argumente hat er zur Hand. Dies wiederum erhöht die Verhandlungsmacht gegenüber dem Arbeitgeber.

Genau das ist der Grund, warum der Betriebsrat nicht davor zurückschrecken sollte, genau die Berater und Sachverständigen zu beauftragen, die ihn bei seiner schwierigen Aufgabe weiterbringen können. Letzten Endes geht es um nicht weniger als um das Wohl der Beschäftigten. Die Recht der Beschäftigten zu verteidigen, ist oberste Pflicht eines starken Betriebsrates. Sie werden es dem Betriebsrat danken.

Schulungen und Workshops: BetrVG III und Betriebsänderung

Natürlich ist Vorbereitung die beste Verteidigung bei einer Betriebsänderung – am besten durch spezielle Schulungen im Bereich BetrVG III. Eine Betriebsänderung trifft Betriebsräte häufig plötzlich und unerwartet. Die Voraussetzungen, um den gravierenden betrieblichen Änderungen Herr werden zu können, ist dann denkbar schlecht. Auch unsere Arbeit als Berater sowie die unserer Kooperationspartner leidet darunter, weil die Gedanken und Handlungen des Betriebsrates in diesen Fällen eher angstgetrieben sind. Erforderlich ist aber gerade in diesen Situationen ein selbstbewusster Betriebsrat, der die Recht der Beschäftigten mit Nachdruck vertritt und nicht bereits beim ersten Windstoß umfällt.

Mit vielen unserer Betriebsräte arbeiten wir seit vielen Jahren zusammen. Wir achten dabei sehr darauf, dass der Betriebsrat das nötige rechtliche und praktische Wissen hat, um in allen denkbaren Situationen zurechtkommen zu können. Vor allem der Bereich der wirtschaftlichen Beteiligungsfelder wird häufig stiefmütterlich gepflegt oder gänzlich außen vor gelassen. Wir haben daher ein spezielles Konzept für Schulungen und Workshops entwickelt, um den Betriebsrat fit zu machen für eine Betriebsänderung.

Im Rahmen unserer allgemeinen Schulung BetrVG III wird ein spezielles Augenmerk auf die Betriebsänderung gelegt. Dabei stehen nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern allen voran die praktischen Seiten der Betriebsänderung im Vordergrund. Zusätzlich bieten wir auch eine Intensivschulung Betriebsänderung an, in der wir konzentriert auf das erforderliche Wissen vermitteln.

FAQ zur Betriebsänderung

Der Arbeitgeber verweigert seine Zustimmung zur Beratung. Was nun?
Wer übernimmt die Kosten für die Berater bei einer Betriebsänderung?
Der Arbeitgeber meint, es liege keine Betriebsänderung vor. Wie soll sich der Betriebsrat verhalten?
Was kann der Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung einfach umsetzt?