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Betriebsvereinbarungen

Raphael Lugowski,

Erstellung von Betriebsvereinbarungen

Unabhängig davon, ob der Betriebsrat von seinem Initiativrecht Gebrauch machen möchte oder der Arbeitgeber auf die Arbeitnehmervertretung zugekommen ist: Wir erstellen für Betriebsräte Betriebsvereinbarungen in allen mitbestimmungsrelevanten Bereichen, die auf die betrieblichen Gegebenheiten zugeschnitten sind.  Auf der Grundlage einer solchen Betriebsvereinbarungen fordern wir den Arbeitgeber sodann auf, in Verhandlungen über die Inhalte einer solchen Vereinbarung einzutreten. Der Ausarbeitung einer individualisierten Betriebsvereinbarung geht ein intensiver Diskurs über die betriebliche Situation, die Ziele des Betriebsrates und die notwendigen Inhalte voraus.

Tipp: Anstatt den Arbeitgeber direkt mit einer ausformulierten Betriebsvereinbarung zu konfrontieren, sollte für die Diskussion mit dem Arbeitgeber zunächst ein Eckpunktepapier vorbereitet werden.

Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Nach der Erstellung einer Betriebsvereinbarung für den Betriebsrat bzw. der Ausarbeitung eines Eckpunktepapiers beginnt die Verhandlungsphase mit dem Arbeitgeber. In der Regel ist der Arbeitgeber in diesen Verhandlungen mit rechtlichem oder sonstigem Sachverstand vertreten und damit gegenüber dem Betriebsrat grundsätzlich im Vorteil. Aus diesem Grund werden wir von Betriebsräten regelmäßig auch zur Unterstützung der Verhandlungen beauftragt. Mit schwierigen Verhandlungssituationen haben wir Erfahrung und wissen um die Tools, um auch in scheinbar aussichtslosen Situationen doch noch zu einer Lösung mit dem Arbeitgeber zu kommen.

Tipp: Während der Amtszeit des Betriebsrats kommt es immer wieder zu Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Wir empfehlen ausdrücklich eine kooperative Haltung bei der Verhandlung. Dabei sind aber immer die eigenen Ziele, Interessen sowie Werte im Blick zu behalten.

Prüfung von Betriebsvereinbarung

Auch wenn wir Betriebsräten dieses Vorgehen nicht empfehlen können, prüfen wir selbstverständlich auch Betriebsvereinbarungen des Arbeitgebers rechtlich und inhaltlich. In einer solchen Situation werden wir erst ganz am Ende von der Arbeitnehmervertretung in den Prozess des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung eingebunden. Besser spät als nie, mag man meinen, doch es gibt erhebliche Nachteile. Aus Sicht des Arbeitgebers liegt bereits ein finales Dokument vor, das für den weiteren Verhandlungsprozess gewissermaßen Tatsachen schafft. Mit der bloß nachträglichen Prüfung ist für das Arbeitnehmergremium wenig gewonnen.

Tipp: Der Betriebsrat sollte uns bei komplexen rechtlichen oder wirtschaftlichen Themen frühzeitig einbinden, damit Gestaltungsoptionen gewahrt werden. Mit unserer Unterstützung behält der Betriebsrat das Zepter in der Hand und tritt von Anfang an mit größerer Verhandlungsmacht auf.