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Verhandlung

Raphael Lugowski,

Verhandeln wie die Profis

Das Betriebsverfassungsrecht ist darauf angelegt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber in gemeinsamen Gesprächen zu einer Verhandlungslösung kommen. Die Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist damit ein wesentlicher Teil der Aufgaben des Arbeitnehmergremiums. Als Betriebsrat gut zu verhandeln, ist jedoch leichter gesagt als getan. Arbeitgeber können hier regelmäßig auf qualifizierte wie auch talentierte Mitarbeiter zurückgreifen, die das Verhandeln im Blut haben. Zudem sind regelmäßig auch Anwälte im Spiel, die besondere Erfahrung haben. Umso wichtiger ist es für den Betriebsrat, in den Verhandlungen für Waffengleichheit zu sorgen. Dies gelingt mit unserer Unterstützung, da wir uns als Verhandlungs-Profis verstehen. Wir beherrschen sowohl das kooperative wie auch das kompetetive Verhandeln.

Verhandlungsstrategie

Zusammen mit dem Betriebsrat entwickeln wir eine Verhandlungsstrategie, um die Ziele des Betriebsrats soweit wie möglich zu verwirklichen.

Verhandlungsmacht

Wir unterstützen den Betriebsrat in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber mit unserem Know How und unserer Erfahrung.

Verhandlungspsychologie

Wir wissen um die psychologische Dynamik von Verhandlungen und verhandeln deshalb nach dem Harvard Modell.

So verhandeln wir

Kooperativ

Kooperatives Verhandeln führt nachweislich zu beidseitig besseren Lösungen.

Sachlich

Die Sache von den Menschen zu trennen, ist die hohe Kunst guten Verhandelns.

Fair

Nur faires Verhandeln schafft Respekt und die Grundlage für faire Verhandlungslösungen.

Das verhandeln wir

Betriebsvereinbarungen

Wir bieten unsere Leistungen bei der Verhandlung aller denkbaren mitbestimmungspflichtigen und freiwilligen Betriebsvereinbarungen an. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Mitbestimmungsgegenstände in § 87 BetrVG.

Interessenausgleich

Vor allem bei einer Betriebsänderung ist ein kluges Vorgehen in den Verhandlungen über einen Interessenausgleich wichtig. Hier können wir mit unserer besonderen Verhandlungserfahrung dienen und den Betriebsrat unterstützen.

Sozialplan

Der Sozialplan ist bei einer Betriebsänderung erzwingbar und damit das Instrument, um die Interessen des Betriebsrats durchzusetzen. Wir zeigen dem Betriebsrat, wie er hiermit seine Ziele erreicht.