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Wirtschaftliche Angelegenheiten

Raphael Lugowski,

Unterstützung in wirtschaftlichen Themen

Die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten stellt für den Betriebsrat eine besondere Herausforderung dar. Sowohl das Ausmaß der Beteiligungsrechte als auch die faktischen Gestaltungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Umso wichtiger ist für den Betriebsrat die Kenntnis des rechtlichen Umfelds, der wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Handlungsoptionen. Ist der Betriebsrat in diesen Bereichen gut aufgestellt, folgt hieraus die Chance auf eine Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Belegschaft. Unser Anspruch ist es, die Schlagkraft in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu erhöhen und sie bestmöglich zu unterstützen.

Wie können wir Sie bei einer Betriebsänderung oder einem Betriebsübergang unterstützen?

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Unsere Leistungen beziehen sich insbesondere auf den Fall einer Betriebsänderung, im Rahmen derer Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen werden müssen. Wenn bei den von uns vertretenen Betriebsräten eine Betriebsänderung ansteht, werden wir von den Gremien unmittelbar als Berater beauftragt. Von da an übernehmen wir das Projektmanagement und begleiten den Betriebsrat bis zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen und darüber hinaus. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Vermittlung des erforderlichen Wissens
  • Definition von Zielen
  • Ausarbeitung des strategischen Vorgehens
  • Vermittlung des Kontakts zu weiteren Experten
  • Aufarbeitung der Ergebnisse zur Präsentation gegenüber dem Arbeitgeber
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber
  • Teilnahme an den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Vorbereitung/Überarbeitung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Nachgelagerte Evaluation

Bei einer Betriebsänderung ist insbesondere eine interdisziplinäre Arbeitsweise von herausragender Bedeutung. Mit unserer Beauftragung sorgt der Betriebsrat für den notwendigen rechtlichen Sachverstand. Daneben ist aber in hohem Maße wirtschaftlicher Sachverstand erforderlich, um die Betriebsänderung konstruktiv begleiten zu können. Wir vermitteln Betriebsräten gerne den Kontakt zu Personen, mit denen wir in der Vergangenheit bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.

Die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten im wirtschaftlichen Umfeld verlangt dem Betriebsrat vieles ab. Er muss einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und die Begrenztheit seiner Möglichkeiten akzeptieren. Andererseits muss er in schwierigen wirtschaftlichen Themen auf der Höhe sein und unternehmerische Konzepte deuten können. Dies ist ein schwieriges Unterfangen, das nur gelingen kann, wenn sich der Betriebsrat frühzeitig die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse aneignet. Der Kontakt zu den richtigen Beratern ist wichtig.Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Leistungen beschränken sich aber nicht nur auf die Begleitung einer Betriebsänderung. Wann immer wir mit Betriebsräten zusammenarbeiten, besteht unser Anspruch darin, die Gremien so zu positionieren, dass sie Nachteile für Arbeitnehmer proaktiv verhindern können. Dies setzt die Kenntnis des rechtlichen Beteiligungsrahmens sowie der eigenen Gestaltungsmöglichkeiten voraus. Wir vermitteln das erforderliche Wissen und unterstützen die Betriebsräte bei der bestmöglichen Ausschöpfung ihrer Gestaltungsmöglichkeiten. Zu diesem Zweck ist es von entscheidender Bedeutung, den Wirtschaftsausschuss gut zu positionieren und die richtigen Arbeitsabläufe zu verankern. Hieraus sind wir spezialisiert.

Auch im Rahmen von Betriebsübergängen können sich Betriebsräte unserer Expertise sicher sein. Wir zeigen die möglichen Hintergründe für einen Betriebsübergang auf und klären mit den Gremien die Handlungsoptionen, damit Arbeitnehmern nach Möglichkeit aus dem Betriebsübergang keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Nicht selten ist bei einem Betriebsübergang erforderlich, zusätzliche Informationen durch den Wirtschaftsausschuss einzuholen. Auch folgt auf einen Betriebsübergang aufgrund neuer unternehmerischer Entscheidungen durchaus häufig eine Betriebsänderung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Betriebsänderung
  • Sozialplan
  • Unternehmensumwandlung
  • Verbindung von Recht und Wirtschaft
  • Interessenausgleich
  • Betriebsübergang
  • Schulung von BR und WA
  • Etablierung Früherkennungssystem