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Unternehmensumwandlung

Raphael Lugowski,

Ganzheitliche Unterstützung bei Unternehmensumwandlungen

Die Umwandlung von Unternehmen nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt durch Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel. Dabei werden in der Regel vielfältige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berührt, weil regelmäßig ein Betriebsübergang und gegebenenfalls eine Betriebsänderung stattfindet. Betriebsräte müssen dementsprechend in einem schwierigen wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld handlungsfähig sein. Wir begleiten das Gremium ganzheitlich bei den damit verbundenen Herausforderungen.

Die Übertragung von Unternehmen muss sich nicht zwingend durch einen Betriebsübergang nach § 613a BGB im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Möglich ist außerdem die Vermögensübertragung durch Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz. Die Umwandlung wird dabei in das Handelsregister eingetragen und die Vermögensübertragung sofort wirksam. Im Fall einer Produktionseinheit müssen dann nicht mehr Immobilien, Gegenstände und Rechte einzeln auf Grund eines Kaufvertrages übertragen werden. Die Übertragung auf ein anderes Unternehmen wird auf der Ebene des Handelsregisters realisiert. Das Umwandlungsgesetz ermöglicht somit einfach ausgedrückt eine leichtere Änderung der gesellschaftlichen Struktur, etwa aus steuer- und gesellschaftsrechtlichen Gründen.

Bei Ihnen steht eine Unternehmensumwandlung an? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Für den Betriebsrat ist eine Umwandlung ein herausfordernder Vorgang, der tiefgreifende Kenntnisse rechtlicher und wirtschaftlicher Art voraussetzt. Der Betriebsrat muss eine Unternehmensumwandlung nicht nur verstehen und rechtlich in das System der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz einordnen können. Vielmehr muss er auch die praktischen und insbesondere wirtschaftlichen Implikationen erfassen und auf dieser Grundlage sein Handeln ausrichten.

Aus diesem Grund haben wir für Betriebsräte die Spezialschulung Unternehmensumwandlung entwickelt. Im Rahmen dieser Schulung werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen vermittelt, damit Betriebsräte eine Unternehmensumwandlung erfolgreich begleiten können. Sie richtet sich insbesondere an Betriebsräte, bei denen eine Unternehmensumwandlung unmittelbar bevorsteht oder bereits stattfindet. Die Schulung hat Workshop-Charakter – das heißt, dass sie auch dazu fruchtbar gemacht wird, die spezielle Situation des Unternehmens zu beleuchten und Ziele, Strategien und Lösungen zu erarbeiten. Auch klären wir den Betriebsrat über seine besonderen Rechte nach dem UmwG auf.

Da bei einer Unternehmensumwandlung grundsätzlich auch die Arbeitsverhältnisse auf ein anderes Unternehmen übergehen, liegt ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vor. Deswegen finden auch die Regelungen des § 613 Abs. 1 sowie § 613a Abs. 4 bis 6 BGB Anwendung. Mehr noch, ist eine Umwandlung im Fall von Spaltung und Verschmelzung regelmäßig (wenn auch nicht zwingend) mit einer Betriebsänderung nach § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG verbunden. In einer solchen Konstellation könnte der Betriebsrat verpflichtet sein, Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Das Arbeitnehmergremium sollte dafür Sorge tragen, vor Beginn der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen. In unserer Schulung zur Unternehmensumwandlung gehen wir selbstverständlich auch intensiv auf die Themen Betriebsübergang und Betriebsänderung ein.

Betriebsräte sollten nach unserer Einschätzung stets auf Unternehmensumstrukturierungen vorbereitet sein. Wo es uns möglich ist, positionieren wir den Wirtschaftsausschuss mithilfe von Schulungen und Workshops als effizientes Hilfsorgan des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Umstrukturierungen lassen sich nicht vermeiden – sie fallen unter die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat sollten aber Prozesse etablieren, um im Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Wir unterstützen die Gremien dabei ganzheitlich und schaffen eine organisatorische Basis. Natürlich können sich Betriebsräte im Ernstfall – Umwandlung, Betriebsübergang und Betriebsänderung – auf uns verlassen.

Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Da es sich bei der Betriebsänderung um einen komplexen Vorgang handelt, kann der Betriebsrat zur Unterstützung bei den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan Berater hinzuziehen. Wir haben bereits zahlreiche Betriebsänderung ganzheitlich begleitet und bieten Betriebsräten rechtliche und wirtschaftliche Unterstützung an. Dabei verfolgen wir einen interdisziplinären Ansatz und greifen zum Beispiel bei der wirtschaftlichen Beurteilung von Betriebsänderungen auf einen versierten Kooperationspartner zurück. Dieser analysiert die wirtschaftliche Dimension der Betriebsänderung und führt auch die Sozialplanberechnungen durch.

Nicht immer gelangen die Betriebsparteien bei den Verhandlungen zu einer Einigung. Betriebsräte können sich unserer Unterstützung aber bis zum Ende sicher sein. Wir nehmen auf Nachfrage auch gerne an den Sitzungen der Einigungsstelle teil und vertreten dort die Interessen des Betriebsrats mit Nachdruck.

Sprechen Sie uns auf die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit an.

Leistungen bei der Unternehmensumwandlung

  • Schulung & Workshop
  • Strategieentwicklung
  • Betriebsänderung
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Beratung zur Umwandlung
  • Betriebsübergang
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Einigungsstelle