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Arbeitszeit

Raphael Lugowski,

Wir gestalten mit dem Betriebsrat die Arbeitszeit

Die Gestaltung der Arbeitszeit in den Betrieben ist konfliktgeladen. Der Arbeitgeber hat ein hohes Interesse an einer Ausgestaltung der Arbeitszeit nach wirtschaftlichen Maßgaben. Demgegenüber steht jedoch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Es ist auf den Schutz der Interessen der Arbeitnehmer bei der Lage ihrer Arbeitszeit gerichtet. Wir helfen dem Betriebsrat bei der effektiven Wahrnehmung seiner darauf bezogenen Rechte.

Für den Betriebsrat ist zur wirksamen Gestaltung der Arbeitszeit zunächst einmal die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Das Gremium muss darüber Bescheid wissen, welche Bereiche der Ausgestaltung der Arbeitszeit dem Mitbestimmungsrecht unterliegen. Das Wissen um die rechtlichen Grundlagen der § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG ist für ein erfolgreiches Handeln genauso erforderlich wie die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung. In unseren intensiven und praktisch ausgerichteten Schulungen und Workshops erhalten Betriebsräte das nötige rechtliche Handwerkszeug für die Bewältigung ihrer Aufgaben.

Sie wollen die Arbeitszeit im Sinne der Arbeitnehmer gestalten? Lassen Sie uns über die Möglichkeiten sprechen.

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Darüber hinaus beraten wir den Betriebsrat zu den praktischen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Arbeitszeit. Je nach Betrieb bieten sich unterschiedliche Arbeitszeitmodelle an, die entwickelt bzw. geprüft werden müssen. Wir unterstützen den Betriebsrat im Rahmen von

  • Dienstplänen
  • Gleitzeit
  • Schichtsystemen
  • Rufbereitschaft
  • Stundenkonten
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Versetzte Arbeitszeiten
  • Jahresarbeitzeit
  • u.v.m.

Teil unserer Leistung sind außerdem rechtliche und praktische Lösungen bei Abweichungen von der betriebsüblichen Arbeitszeit. Einer besonderen Betrachtung bedarf die Abrufarbeit und damit die Frage, inwieweit der Betriebsrat hier mitbestimmungsrechtlich eingreifen kann.

Die praktische Umsetzung der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit ist nicht einfach. Mitbestimmung besteht nicht um der Mitbestimmung willen. Es geht vielmehr um die Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer. Wir entwickeln zusammen mit dem Betriebsrat sinnvolle Arbeitszeitmodelle und gestalten darauf aufbauend eine betrieblich-individuelle Betriebsvereinbarung.

Hamza Gülbas, Rechtsanwalt

Im Bereich der Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden und Kurzarbeit können Betriebsräte ebenfalls auf unsere Expertise und Erfahrung zählen. So helfen wir dem Arbeitnehmergremium dabei, das Thema Überstunden im Betrieb in den Griff zu bekommen.

Die Kurzarbeit im Betrieb erfährt gerade in Zeiten des Coronavirus Hochkonjunktur. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezieht sich allen voran auf die Fragen, ob überhaupt in Kurzarbeit gearbeitet werden soll, in welchem Umfang sie eingeführt werden soll und wie Arbeitszeit auf die Arbeitstage zu verteilen ist. Wichtig: Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht im Hinblick auf die Kurzarbeit. Wir zeigen dem Betriebsrat auf, wie er seine Rechte im Zusammenhang mit der Kurzarbeit wirkungsvoll und zum nachhaltigen Wohle des Betriebs einbringen kann.

Unsere Leistungen bei der Arbeitszeit

  • Schulungen & Workshops
  • Prüfung Arbeitszeitmodelle
  • Überstunden und Kurzarbeit
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Beratung zu Arbeitszeitmodellen
  • Arbeitszeit 4.0
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstelle