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Wirtschaftsausschuss

Raphael Lugowski,

Wir machen Ihren Wirtschaftsausschuss stark

In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ist ein Wirtschaftsausschuss einzurichten. In wirtschaftlichen Angelegenheiten fungiert er als Hilfsorgan des Betriebsrats und vermittelt die erforderlichen Informationen. Darüber hinaus führt der Wirtschaftsausschuss auch selbst Gespräche mit dem Arbeitgeber. Um seiner schwierigen Rolle gerecht zu werden, muss der Ausschuss seinen rechtlichen Rahmen kennen und die wirtschaftlichen Gegebenheiten deuten können. Hieran knüpft unsere Beratungsleistung an.

Muss Ihr Wirtschaftsausschuss fit gemacht werden? Lassen Sie uns hierüber gerne ausführlich sprechen.

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Nachdem der Betriebsrat bzw. der Gesamtbetriebsrat den Wirtschaftsausschuss eingesetzt, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet werden. In intensiven Schulungen und Coachings vermitteln wir den Mitgliedern alle Grundlagen einer erfolgreichen Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss. Dabei besteht unsere Aufgabe zum einen darum, den Mitgliedern die rechtliche Seite ihrer Arbeit aufzuzeigen. Die Mitglieder müssen die rechtlichen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen ihrer Arbeit kennen. Zum anderen, und das ist bei uns stets ein Schwerpunkt, sind betriebswirtschaftliche Grundlagenkenntnisse für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses unabdingbar. Sie müssen die wirtschaftlichen Gegebenheiten lesen, verstehen und deuten lernen. Nur dann kann der Wirtschaftsausschuss frühzeitig wirtschaftliche Schieflagen erkennen und der Betriebsrat entsprechend intervenieren.

Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses ist im Gesamtkontext der wirtschaftlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung. Während der Betriebsrat nur bei einer Betriebsänderung oder im Fall eines Unternehmensverkaufs in wirtschaftlicher Hinsicht zu informieren ist, sind die Befugnisse des Wirtschaftsausschusses weiter. Ein wachsamer Wirtschaftsausschuss kann frühzeitig nachteilige wirtschaftliche Entwicklungen erkennen und dem Betriebsrat mitteilen. Nur so kann der Betriebsrat sodann seine Mitbestimmungsrechte effektiv einsetzen.Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch tiefgehende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse reichen für sich genommen jedoch nicht aus, damit der Wirtschaftsausschuss erfolgreich seiner Arbeit nachgehen kann. Daneben müssen im Gremium auch gewisse Arbeitsroutinen verankert werden, damit dieser seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. An der Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt der Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses überragende Bedeutung zu.

Nicht selten wir der Wirtschaftsausschuss über wirtschaftliche Themen entweder überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig informiert. In solchen Fällen kann der Betriebsrat die Einigungsstelle einsetzen und die Information durchsetzen. Wir unterstützen den Betriebsrat bei diesem Vorgehen und leiten alle erforderlichen Schritte in die Wege. Wir bereiten die Beschlüsse vor und stellen den Kontakt zu einem geeigneten Einigungsstellenvorsitzenden her. Wenn erforderlich, setzen wir die Einsetzung der Einigungsstelle im Beschlussverfahren durch. In der Einigungsstelle unterstützen wir den Betriebsrat als externe Beisitzer.

Besteht hingegen Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen Angelegenheit, führen wir vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine abschließende Klärung herbei. In diesen Fällen beauftragen uns die Betriebsräte als Prozessbevollmächtigte mit der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Unsere Leistungen für den Wirtschaftsausschuss

  • Schulungen & Coachings
  • Einigungsstelle
  • Beratung & Sachverstand
  • Beschlussverfahren