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Beschäftigungssicherung

Raphael Lugowski,

Beschäftigungssicherung – Mithilfe unserer Strategien

Durch eine proaktive Haltung kann der Betriebsrat Personalabbau verhindern. Dafür stehen dem Gremium diverse Beteiligungsrechte zur Seite. Neben der Mitwirkung bei der Personalplanung kann der Betriebsrat auch Initiative bei der Beschäftigungssicherung zeigen. Mit unserer Unterstützung schafft der Betriebsrat die Voraussetzungen für ein effiziente und sinnvolle Beteiligung.

Sie wollen eigene Ideen und Konzepte entwickeln, um Arbeitsplätze zu erhalten? Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten.

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Dem Betriebsrat steht bei der Beschäftigungssicherung gemäß § 92a BetrVG ein Initiativrecht zu. Er kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Insbesondere kann der Betriebsrat Konzepte für

  • eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit,
  • die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit,
  • andere Formen der Arbeitsorganisation,
  • neue Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe,
  • die Qualifizierung von Arbeitnehmern

einbringen. Das Problem hierbei: Die Rechte des Betriebsrates sind beschränkt. Abseits einer Betriebsänderung kann die Arbeitnehmervertretung zwar Vorschläge unterbreiten. Zwingende Mitbestimmungsrechte stehen dem Betriebsrat aber nicht zur Seite. Die unternehmerische Freiheit wird bei der Personalplanung und den Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung groß geschrieben.

Gleichwohl ist der Betriebsrat gut beraten, seine vorhandenen Beteiligungsrechte wahrzunehmen und die Voraussetzungen für Entwicklung eigener personalwirtschaftlicher Ideen zu schaffen. Wir unterstützen den Betriebsrat dabei, indem wir ihm zunächst einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen in Schulungen und Workshops nahe bringen.

Nach unserem Dafürhalten sollten Betriebsräte sich in den personalwirtschaftlichen Planungsprozess konstruktiv einbringen. Nur auf diese Weise kann der Betriebsrat auf die Planungen des Arbeitgebers frühzeitig Einfluss nehmen. Nur so gelingt es, Arbeitsplätze zu sichern und die Arbeitsbedingungen der Belegschaft zu verbessern. Je früher sich die Betriebsräte auch in diesem Beteiligungsfeld positionieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Betrieb etwas bewirken.

Hamza Gülbas, Rechtsanwalt

Essenziell ist aber die Fähigkeit, personalwirtschaftliche Missstände und Fehlentwicklungen aufdecken und analysieren zu können. In unseren intensiven Workshops vermitteln wir dem Betriebsrat anhand der betrieblichen Situation die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse. Auf diese Weise identifizieren wir zusammen mit dem Gremium die ersten Handlungsfelder und erarbeiten erste Lösungen und Konzepte. Zugleich wird der Betriebsrat in durch diese Erfahrungen in die Lage versetzt, selbständig Konzepte für die Beschäftigungssicherung zu entwickeln und zu evaluieren.

Im Nachgang zu den Schulungen bzw. Workshops stehen wir dem Betriebsrat für weitere Fragen zur Verfügung. Auch sind wir jederzeit bereit, den Betriebsrat in Beraterfunktion bei der Entwicklung von personalwirtschaftlichen Konzepten zu unterstützen. Immer dann, wenn die Gespräche zwischen den Betriebsparteien festgefahren sind, können wir durch unsere Erfahrungen neue Impulse einbringen. Dabei richten wir unsere Empfehlungen stets an den Interessen der Belegschaft aus, ohne aus den Augen zu verlieren, dass das Wohlergehen des Unternehmens langfristig unmittelbar den Beschäftigten zugute kommt.

Unsere Leistungen bei der Beschäftigungssicherung

  • Schulungen & Workshops
  • Entwicklung Personalstrategien
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Personalwirtschaftliche Analyse
  • Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Qualifizierung von Beschäftigten