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Personelle Angelegenheiten

Raphael Lugowski,

Personelle Angelegenheiten: Unsere Unterstützung

Umfangreiche Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen auch bei personellen Angelegenheiten. Auch hier gilt wie im sozialen und wirtschaftlichen Bereich: Die Kenntnis der eigenen Rechte ist Grundbedingung für die erfolgreiche Arbeit der Arbeitnehmervertretung. Von ebenso grundlegender Bedeutung ist aber auch die Fähigkeit, mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten betrieblich sinnvolle Regelungen zu treffen.

Insbesondere im Bereich der zwingenden Mitbestimmung hat der Betriebsrat weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Dies betrifft zunächst die Konstellationen, in denen ein Arbeitgeber Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze oder Auswahlrichtlinien aufstellen möchte. Hier ist der Betriebsrat einmal als Hüter der Persönlichkeitsrechte gefordert, aber auch als diejenige Instanz, die die Gleichbehandlung im Betrieb und Fairness unter fachlichen, persönlichen und sozialen Voraussetzungen sicherstellt. Mit unserer Unterstützung werden Lösungen gefunden, die den Arbeitnehmerinteressen hinreichend Rechnung tragen:

  • In intensive Schulungen und Coachings bereiten die Betriebsräte auf ihre Aufgaben vor
  • Wir erarbeiten mit den Betriebsräten ein stimmiges Konzept für den Betrieb
  • Die notwendigen Betriebsvereinbarungen erarbeiten wir in enger Abstimmung mit dem Gremium
  • In den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind wir unterstützend aktiv
  • Kommt keine Einigung zwischen den Betriebsparteien zustande, so fungieren wir als externe Beisitzer in der Einigungsstelle

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Ähnliche Leistungen bieten wir in den Bereichen Personalplanung und Beschäftigungssicherung an. Auch wenn hier keine zwingende Mitbestimmung gegeben ist, handelt es sich dennoch um wichtige Beteiligungsrechte. Im Rahmen eines proaktiven Handelns kann der Betriebsrat Vorschläge für eine bessere Personalplanung und für die Sicherung von Arbeitsplätzen machen. Diese müssen auf den Betrieb zugeschnitten sein und die betrieblichen Besonderheiten berücksichtigen.

In unserer Beratungspraxis stellen wir fest, dass die Wahrnehmung dieser Beteiligungsrechte Betriebsräten schwer fällt. Hieran knüpfen wir mit unserer Arbeit an und sehen es als unsere Aufgabe an, zusammen mit den Betriebsräten auch dieses Beteiligungsfeld zu bespielen. Dabei geht es weniger darum, die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, als vielmehr um die Herausforderung, die Arbeitgeberseite von sinnvollen und nachhaltigen unternehmerischen Personalkonzepten zu überzeugen. Wir wissen, wie dies in der Praxis gelingt.

Nach unserer Erfahrung werden die Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit der Personalplanung und der Beschäftigungssicherung von den Betriebsräten eher selten wahrgenommen. Häufig fehlt das erforderlich Grundwissen, um initativ auf den Arbeitgeber zuzugehen. Möglichkeiten der frühzeitigen Sicherung von Arbeitsplätzen werden damit ggf. verspielt. Wir wollen dies ändern und bereiten unsere Betriebsräte konsequent auf die diesbezüglichen Herausforderungen vor.

Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Einen hohen Stellenwert haben in diesem Zusammenhang auch die Beteiligungsrechte bei der betrieblichen Berufsbildung. Die stetige Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitnehmern sichert Arbeitsplätze. Im Rahmen eines ganzheitlichen Personalkonzepts sollte der Betriebsrat auf die Qualifikation von Arbeitnehmern ein besonderes Augenmerk legen. Wenn wir Betriebsräte bei der Personalplanung beraten, beziehen wir die Möglichkeiten bei der Berufsbildung stets in unsere Gesamtbetrachtung ein.

Schließlich umfassen unsere Leistungen auch den Bereich der personellen Einzelmaßnahmen. Bei einer Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung setzen wir die Rechte des Betriebsrats im Ernstfall vor den Arbeitsgerichten durch. Im Vorwege beraten wir das Gremium, ob überhaupt ein Zustimmungsverweigerungsrecht gegeben ist. Bei einer Kündigung unterstützen wir Betriebsräte bei der ordnungsgemäßen Ausübung ihres Widerspruchsrechts. In diesem Fall passieren häufig Fehler, die Arbeitnehmer in einem späteren Kündigungsschutzprozess Chancen – und damit auch viel Geld – kosten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Personalkonzepte
  • Schulungen & Coachings
  • Datenschutz
  • Einigungsstelle
  • Qualifizierungskonzepte
  • Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Beschlussverfahren