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Digitalisierung

Raphael Lugowski,

Wir unterstützen beim Übergang zur Arbeit 4.0

Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist bereits in vollem Gange. Entsprechend gefordert sind die Betriebsräte, die in ihrer täglichen Arbeit diese Dynamik aufgreifen und in die rechten Bahnen lenken müssen. Aufgrund unserer Spezialisierung auf die Auswirkungen und Folgen der Arbeit 4.0 und unserer ganzheitlichen Betrachtung können wir Betriebsräte in vielfältiger Weise bei diesen komplexen Themen unterstützen.

Die digitale Revolution vollzieht sich betrieblich durch das Einbringen von Hardware und Software. Dabei können zahlreiche Beteiligungsrechte des Betriebsrats betroffen sein. Allen voran ist hier an § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu denken, der in unserer Beratungspraxis heutzutage ein Dauerbrenner ist. Wir bieten Betriebsräten bei der Einführung von IT-Systemen unsere Unterstützung bei der Verwirklichung der damit verbundenen Mitbestimmungsrechte an. Das bedeutet, dass wir die Arbeitnehmervertretung vor allem bei Definition von Zielen, der Verhandlung mit dem Arbeitgeber und der Erstellung oder Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen unterstützen. Ein besonderes Augenmerk unserer Arbeit sind dabei auch die praktischen Auswirkungen von IT-Systemen auf die Arbeitnehmer.

Die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der digitalen Transformation der Arbeit sind aber nicht auf diese Form der Mitbestimmung beschränkt, die insbesondere auf den Persönlichkeitsschutz von Arbeitnehmern abzielt. Die Arbeitswelt wird zunehmend komplexer, Arbeitnehmer sind daher immer stärker gefordert. Damit verbunden wächst das Risiko, mit dem Tempo in der digitalen Welt nicht mehr Schritt halten zu können – was zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen führt. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung von Arbeitnehmern gewinnen daher immer mehr an Bedeutung, ebenso die auf die Beschäftigungssicherung bezogenen Rechte. Wir zeigen dem Betriebsrat auf, wie er die ihm eingeräumten Rechte effektiv einsetzen kann, um Arbeitsplätze zu sichern. Wir begleiten den Betriebsrat in der Phase der Ideensammlung und erarbeiten mit ihm ein tragfähiges Konzept, das als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dient.

Die Arbeit 4.0 wird die Arbeitsumgebung, die Arbeitsabläufe und die Anforderungen am Arbeitsplatz fundamental verändern. Im gleichen Maße wird der Betriebsrat gefordert sein, damit die digitale Revolution die Arbeitnehmer nicht überrollt. Selten war die Arbeit von Betriebsräten so wichtig wie in diesen Zeiten. Noch nie war sie derart anspruchsvoll. Betriebsräte sollten jetzt wachsam sein und den Übergang von der analogen in die digitale Arbeitswelt aktiv mitgestalten.

Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Digitalisierung fordert den Betriebsrat daneben noch unter einem anderen Gesichtspunkt. Nicht selten werden die Arbeitsbedingungen in einem Ausmaß umgestaltet, dass sich die Arbeitsabläufe und die Arbeitsplatzanforderungen massiv ändern. Im Einzelfall kann sogar eine Betriebsänderung im Sinne der §§ 111 ff. BetrVG vorliegen. In diesem Fall sind die Nachteile für Arbeitnehmer in einem Interessenausgleich möglichst zu vermindern; ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile. Bei einer Betriebsänderung, die auf eine digitale Transformation zurückzuführen ist, stehen wir Betriebsräten als rechtliche Berater zur Seite.

Unsere Leistungen bei der Digitalisierung

  • Digitalisierung als laufendes Projekt
  • Qualifizierung von Arbeitnehmern
  • Arbeit 4.0 und Betriebsänderung
  • Mitbestimmung IT-Systeme
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Digitalisierung und Gesundheit