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Betriebsrat II – Mitbestimmungsrechte kennen und wahrnehmen

  • Den Betrieb in sozialen Angelegenheiten erfolgreich mitgestalten
  • Arbeitnehmer bei personellen Maßnahmen umfassend schützen
  • Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber effektiv durchsetzen

Alles rund um die Mitbestimmung des Betriebsrats

In Betriebsrat I haben Sie das Fundament für ihre erfolgreiche Betriebsratsarbeit gelegt. Nun ist es an der Zeit, sich den Themen zuzuwenden, die Sie als Betriebsrat regelmäßig fordern werden. Dies sind die sozialen Angelegenheiten, aber auch die personellen Maßnahmen gegenüber der Belegschaft. In unserem Seminar Betriebsrat II werden Sie befähigt, in diesen Bereichen trittsicher zum Vorteil der Arbeitnehmer zu agieren und Ihre Arbeit als Betriebsrat gut zu machen.
  • Im sozialen Bereich den Betrieb zugunsten der Arbeitnehmer gestalten
  • Wie Sie die Belegschaft vor personellen Maßnahmen des Arbeitgebers schützen
  • In der Lage sein, Rechte des Betriebsrats praktisch durchzusetzen

Betriebsrat II – Die Inhalte

Mitbestimmung soziale Angelegenheiten

  • Grundlagen Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Mitbestimmungs­themen im Einzelnen (§ 87 BetrVG)
  • Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz

Schwerpunkt Betriebsvereinbarung

  • Betriebs­vereinbarung als Regelungs­instrument
  • Rechte in BV rechtssicher gestalten (Praktisch)
  • Beendigung von Betriebs­vereinbarungen

Beteiligung personelle Angelegenheiten

  • Beteiligung bei Personal­planung und Beschäftigungs­sicherung
  • Rechte bei Personalfragebogen und Beurteilungs­grundsätze
  • Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung
  • Zustimmungs­verweigerung und -ersetzung
  • Vorläufige personelle Maßnahmen

Beteiligung bei Kündigung

  • Informations- und Anhörungsechte
  • Verfahren bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
  • Ordnungsgemäßer Widerspruch bei Kündigung
  • Besonderer Kündigungsschutz bei BR-Mitgliedern

Hinzuziehung von Beratern

  • Hinzuziehung von Sachverstand nach § 80 Abs. 3 BetrVG
  • Berater bei einer Betriebsänderung
  • Grenze der „Erforderlichkeit“

Durchsetzung von Beteiligungsrechten

  • Anrufung der Einigungsstelle
  • Einleitung eines gerichtlichen Beschluss­verfahrens
  • Unterlassungs- und Beseitigungs­ansprüche

Verfahren vor der Einigungsstelle

  • Einrichtung der Einigungsstelle
  • Bestimmung des Einigungs­stellen­vorsitzenden
  • Das Verfahren Schritt für Schritt

Inhouse-Seminare mit vielfältigen Vorteilen

Unsere Inhouse-Seminare führen wir entweder bei gegebener Ausstattung in Ihrem Betrieb oder in einem räumlich nahe gelegenen Tagungshotel durch. An den Seminaren nehmen exklusiv nur diejenigen Personen teil, die Sie als Betriebsrat zuvor bestimmt haben. Sie haben vollkommene Freiheit über Ort, Zeit und Teilnehmer der Veranstaltung. Nach Wunsch führen wir unsere Seminare auch als Webinare durch. Dabei halten wir die Seminarqualität aufrecht.

  • Hoher Lernerfolg durch Kleingruppe
  • Klärung von aktuellen Problemen durch abgestimmtes Seminarkonzept
  • Beantwortung aller individuellen Fragen der Teilnehmer
  • Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Reisen und Übernachtungen
  • Höchstmögliche Flexibilität durch Vorgabe von Inhalt, Zeit und Dauer

Zeit und Kosten sparen durch Seminarkombinationen

  • Noch größerer Lernerfolg dank aktuellem frischem Wissen
  • Zeitersparnis durch kürzere Dauer der Schulung aufgrund der Anknüpfung an frisches Wissen
  • Hohe Kostenersparnis für den Arbeitgeber im Vergleich zur zeitlich gestreckten Schulung
VeranstaltungDauer
Betriebsrat 1 bis 3jeweils 3,5 Tage
Betriebsrat 1 + 26 Tage
Betriebsrat 1 + 2 + 38 Tage

So buchen Sie eine Fortbildung richtig

1
Inhouse oder Webinar
Zuerst entscheiden Sie, ob Sie Arbeitsrecht I als Inhouse-Seminar oder Webinar durchführen möchten.
2
Seminar-Kombinationen
Sie müssen außerdem entscheiden, ob Sie nur Arbeitsrecht I oder eine Seminar-Kombination möchten.
3
Angebot einholen
Jetzt nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich ein Angebot einzuholen.
4
Beschluss das Seminar
Anschließend fassen Sie als Betriebsrat einen Beschluss, dass Sie das Seminar buchen möchten.
5
Weiterleitung an Arbeitgeber
Sodann leiten Sie das Angebot weiter und informieren den Arbeitgeber über Inhalt, Ort und Zeit der Schulung.
6
Zustimmung Arbeitgeber
Sobald der Arbeitgeber das Angebot unterschrieben hat, leiten Sie das Angebot an uns zurück.
7
Weitere Abstimmung
Schließlich klären wir weitere Detailfragen zum Seminar.