Jetzt kontaktieren 040 524 717 830

Berechnung der Sitze des Minderheitengeschlechts

Raphael Lugowski,
  • Sie erfahren in diesem Beitrag, wie Sie die Zahl der Sitze des Minderheitengeschlechts korrekt berechnen.
  • Ein Beispiel verdeutlicht Ihnen, wie die Berechnung praktisch funktioniert.

Der Betriebsrat soll sich nach Möglichkeit aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten zusammensetzen (§ 15 Abs. 1 BetrVG). Zusätzlich muss das Minderheitengeschlecht entsprechend dem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 BetrVG).

Berechnung der Sitze des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat

In einem ersten Schritt müssen Sie als Wahlvorstand feststellen, welches Geschlecht gemäß dem zahlenmäßigen Verhältnis in der Minderheit ist. Ist eine Minderheit nicht vorhanden, kommen die Regelungen zum Minderheitengeschlecht nicht zum Tragen. Ist hingegen ein Minderheitengeschlecht festgestellt, hat der Wahlvorstand die Pflicht, den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Minderheitengeschlecht nach der Verhältniswahl zu ermitteln. Das genaue Verfahren ist in § 5 Abs. 1 BetrVG beschrieben.

Zum Einsatz kommt das sogenannte d’Hondtsches Höchstzahlsystem. Dieses gliedert sich in folgende Schritte:

  • Anteilermittlung: Als erstes wird der Anteil von Frauen und Männern ermittelt. Dabei kommt es auf die tatsächlich Beschäftigten an (und nicht auf die „in der Regel“ Beschäftigten). Auch kommt es auf die Verhältnisse in der Belegschaft an, weshalb Leiharbeitnehmer und Arbeitnehmer unter 18. Jahren mitzählen.
  • Teilung: Sodann wird die so ermittelte Zahl an Frauen und Männern (separat) durch die Zahlen 1,2,3,4 usw. geteilt.
  • Höchstzahlprinzip: Als drittes werden dann die zu vergebenden Betriebsratssitze nach dem Höchstzahlprinzip vergeben. Das heißt, auf die so errechneten höchsten Zahlen fällt dann jeweils ein Betriebsratssitz.
  • Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los.

Beispiel für die Berechnung

Beispiel (nach Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 9. Auflage § 15 Rn.17): Ausgangspunkt sind 150 Arbeitnehmer im Betrieb. Davon entfallen 50 auf Frauen und 100 auf Männer. Also besteht der Betriebsrat aus sieben Mitgliedern.
100 MännerHöchstzahl50 FrauenHöchstzahl
:1100:150
:250:225
:333,3:316,7
:425:412,5
:520:510

Die Höchstzahlen sind fett hervorgehoben. In dem Betriebsrat müssen zwei Frau als Minderheitengeschlecht vertreten sein.