Unterstützung für eine gute Betriebsvereinbarung Urlaub
Beim Thema Urlaub hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Da es sich um einen praktisch bedeutenden Bereich betrieblicher Mitbestimmung handelt, haben viele Betriebsräte eine Betriebsvereinbarung hierzu abgeschlossen. Im Nachhinein jedoch stellt sich nicht selten heraus, dass die getroffene Vereinbarung zu wünschen übrig lässt. Wir unterstützen den Betriebsrat in diesem Fall bei der Konzeption einer neuen Vereinbarung. Auch begleiten wir den Betriebsrat auf Wunsch bei der erstmaligen Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte zum Urlaub.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nicht schrankenlos. Es besteht zunächst im Hinblick auf die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans. Das Ziel der Mitbestimmung besteht darin, die zum Teil miteinander nicht zu vereinbarenden Urlaubswünsche von Beschäftigten auf der einen sowie die betrieblichen Interessen auf der anderen Seite in Einklang zu bringen.
Sie wollen Urlaubsgrundsätze und Urlaubspläne im Betrieb regeln? Sprechen Sie uns an, wie wir Ihnen helfen können.
Jetzt kontaktierenUm den Betriebsrat im Einzelnen über Inhalt und Reichweite der Mitbestimmung zu informieren, bieten wir Schulungen und Workshops an. Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist so zum Beispiel Gegenstand unserer Schulung BetrVG II. Im Rahmen einer Inhouse-Veranstaltung haben wir die Flexibilität, die für den Betriebsrat besonders interessanten Mitbestimmungsgegenstände intensiver zu behandeln.
Die Mitbestimmung beim Urlaub sollten Betriebsräte nicht isoliert betrachten. Es gibt Querverbindungen zum Gesundheitsschutz nach § 87 Abs. 1 BetrVG, der in einer Betriebsvereinbarung Urlaub gebührend berücksichtigt werden sollte. Außerdem sollten die Betriebsparteien auch vorsorgliche Regelungen treffen, zum Beispiel zu Betriebsferien. Die Coronavirus-Pandemie zeigt eindrucksvoll, wie sich eine gute Vorsorge auszahlt.
Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitszeit
Durch das in unseren Schulungen vermittelte fundiertes Wissen und praktisches Know How wird der Betriebsrat in die Lage versetzt, selbst eine gelungene betriebliche Betriebsvereinbarung zum Urlaub zu entwickeln. Im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung sehen wir es aber auch als selbstverständlich an, das Arbeitnehmergremium bei der Entwicklung einer guten Betriebsvereinbarung Urlaub in Beraterfunktion zu unterstützen. An sich anschließenden Verhandlungsrunden mit der Arbeitgeberseite nehmen wir gerne teil. Dies immer mit dem Ziel, zu einer guten betrieblichen Regelung für die Beschäftigten und den Betrieb im Allgmeinen beizutragen.
Wenn erforderlich, begleiten wir den Betriebsrat auch in die Einigungsstelle und nehmen an Terminen als externe Beisitzer teil. Somit kann sich der Betriebsrat unserer umfänglichen und ganzheitlichen Unterstützung bis zum Abschluss des Mitbestimmunsgprozesses sicher sein.
Unsere Leistungen beim Thema Urlaub
- Schulungen & Workshops
- Erarbeitung Urlaubskonzepte
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber
- Beratung des BR
- Betriebsvereinbarung Urlaub
- Einigungsstelle