Wir gestalten Interessenausgleich und Sozialplan
Die Beteiligung des Betriebsrats im Rahmen einer Betriebsänderung ist auf den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber gerichtet. In diesen Dokumenten wird das Einvernehmen zwischen den Betriebsparteien schriftlich festgehalten. Wir beraten Betriebsräte über die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten, prüfen die Entwürfe des Arbeitgebers und erstellen auf Nachfrage des Betriebsrats einen interessengerechten Interessenausgleich und Sozialplan.
Bei einer Betriebsänderung steht der Interessenausgleich und Sozialplan am Ende eines unter Umständen mehrere Monate währenden Verhandlungsprozesses. Unsere Leistungen im Fall einer Betriebsänderung setzen jedoch früher an, um die Rechte und Interessen des Betriebsrats rechtzeitig einzubringen. Daher werden wir in der Regel unmittelbar als Berater gemäß § 111 Satz 2 BetrVG beauftragt, um die Betriebsänderung von Anfang bis zum Ende zu begleiten. In einem ersten Schritt beraten wir die Arbeitnehmervertretungen zu der Frage, ob eine interessenausgleichs- und sozialplanpflichtige Betriebsänderung überhaupt vorliegt und informieren sie in Schulungen, Meetings und Workshops über ihre Rechte.
Bei Ihnen steht eine Betriebsänderung an? Lassen Sie uns ausführlich darüber sprechen
Jetzt kontaktierenIn intensiven Gesprächen mit dem Betriebsrat verschaffen wir uns einen umfassenden Überblick über den Betrieb und das Unternehmen. Wir verarbeiten insbesondere die Informationen, die der Arbeitgeber zur Betriebsänderung zur Verfügung stellt und arbeiten diese für den Betriebsrat verständlich auf. Danach beginnt die Phase der Definition von Zielen und der Ausarbeitung von Strategie und Taktik, in der wir das Projektmanagement übernehmen und den Willensbildungsprozess im Betriebsrat strukturieren. An den sich anschließenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nehmen wir beratend teil und vertreten dabei konsequent die Interessen des Betriebsrats.
Je nach dem, wie weit Arbeitgeber und Betriebsrat in ihren Positionen auseinanderliegen, kann die Verhandlung erheblich Zeit in Anspruch nehmen. Sobald sich die Betriebsparteien inhaltlich einig sind, wird die Einigung in einem Interessenausgleich und Sozialplan festgehalten. Es ist durchaus üblich, dass Entwürfe bereits in der Verhandlungsphase im Umlauf sind und zwischen den Betriebspartnern ausgetauscht werden. Als Berater stellen wir sicher, dass in den Verträgen die Interessen des Betriebsrats und Arbeitnehmer stets berücksichtigt werden. Insbesondere prüfen wir jede Regelung und Formulierung dahingehend, ob sie auch wirklich das Verhandlungsergebnis wiedergibt und hinreichend präzise ist. Nicht selten enthalten Interessenausgleich und Sozialplan Regelungen, über die die Betriebsparteien nicht ausdrücklich gesprochen haben, die jedoch für die Arbeitnehmer ungünstig sind.
Interessenausgleich und Sozialplan enthalten in der Regel komplexe Regelungen, die nicht auf Anhieb verständlich sind. Dies ist regelmäßig der Komplexität von Betriebsänderungen geschuldet. Umso wichtiger ist es, bei jeder einzelnen Regelung und Formulierung genau hinzuschauen und diese zu prüfen. Mit Sorgfalt und Expertise gibt es am Ende keine bösen Überraschungen für Arbeitnehmer.Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sollte zwischen den Betriebsparteien kein Einvernehmen über den Abschluss von Interessenausgleich und/oder Sozialplan erzielt werden, ist die Einsetzung der Einigungsstelle unvermeidlich. Für den Betriebsrat ist allerdings nur der Sozialplan durchsetzbar, nicht hingegen der Interessenausgleich. An der Einigungsstelle nehmen wir als externe Berater teil und vertreten die Interessen des Betriebsrats gegenüber dem Einigungsstellenvorsitzenden. Selbstverständlich veranlassen wir für den Betriebsrat alle erforderlichen Schritte, um im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen die Einigungsstelle einzusetzen.
So helfen wir bei Interessenausgleich und Sozialplan
- Beratung zur Betriebsänderung
- Definition von Zielen
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber
- Prüfung Sozialplan
- Projektmanagement
- Strategieentwicklung
- Prüfung Interessenausgleich
- Einigungsstelle