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Immer mehr Betriebsräte kommen zu dem Schluss, dass der Abschluss einer Rahmen-Betriebsvereinbarung KI bzw. Künstliche Intelligenz sinnvoll ist. Dem können wir aus technischer und juristischer Sicht nur zustimmen. Denn: KI-Systeme erweitern nicht nur die Möglichkeiten einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle beträchtlich. Genauso beachtenswert sind die mit Ihnen verbundenen Potenziale, die Arbeit der Beschäftigten zu verändern. Das stellt Betriebsräte vor immense Herausforderungen: Einerseits geht es um den Schutz von Beschäftigten, andererseits aber auch darum, die positiven KI-Potenziale nutzbar zu machen.

In diesem Beitrag möchten wir Dich kurz und knapp zu wichtigen mitbestimmungsrechtlich relevanten Themenpunkten zur KI-Einführung im Unternehmen informieren. In diesem informativen Beitrag aus der Feder eines Fachanwalts für Arbeitsrecht erfährst Du,

  • welche Herausforderungen für Betriebsräte mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz verbunden sind,
  • was die wesentlichen Inhalte der in Kraft getretenen EU-KI-Verordnung sind,
  • welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat und
  • welche Punkte in einer Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz unbedingt enthalten sein sollten.

Wir werden Dir außerdem beispielhaft eine Struktur einer Rahmen-Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz präsentieren, die Dir eine Inspiration geben soll. Solltest Du beim Thema Künstliche Intelligenz weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, so zögere bitte nicht, auf uns zuzukommen. Wir unterstützen Dich und Dein Gremium gern.

Betriebsvereinbarung KI – Dein juristischer und technischer Sachverstand

Raphael Lugowski

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Lugowski ist der Gründer von Betriebsrat Kanzlei. Er verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Mit seinen Schwerpunkten im Betriebsverfassungsrecht und dem Arbeitnehmerdatenschutz verhandelt er regelmäßig IT-Betriebsvereinbarungen und IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen.

Kevin Wagner

IT Consultant

Herr Wagner ist Kooperationspartner der Kanzlei. Als IT-Consultant, Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragter verfügt er über viel IT-Sachverstand bei IT-Systeme wie Office 365, Workday, SAP etc. Seit 2014 hält er Seminare für Betriebsräte und berät sie zu IT-Systemen.

Herausforderungen für Betriebsräte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

Herausforderungen von Betriebsräten beim Einsatz von KI.
Als erfahrene und spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Deinen Betriebsrat umfassend beim Thema KI. E-Mail an: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

Die Herausforderungen für Betriebsräte beim Thema Künstliche Intelligenz sind beträchtlich. Eine Schwierigkeit ist allen voran, dass Betriebsräten (verständlicherweise) nicht selten ein Zugang zu der Funktionsweise von KI-Systemen fehlt. Auch die potenziellen Auswirkungen auf die Arbeit von Beschäftigten sind nicht ohne Weiteres erkennbar.

Dementsprechend ist die Verunsicherung relativ groß. Dies betrifft zum einen die Möglichkeiten von Leistungs- oder Verhaltenskontrollen. Die Erkenntnismöglichkeiten für Arbeitgeber könnten mithilfe von KI-Einsatz noch einmal deutlich erweitert werden. Ein großes Augenmerk von Betriebsräten liegt folglich darin, die Kontrollmöglichkeiten technisch und organisatorisch einzuschränken.

Auf der anderen Seite gibt es auch KI-Anwendungen und -Funktionen, die dazu führen könnten, dass sich die Arbeit von Arbeitnehmern verändert. Das Worst-Case-Szenario ist der Abbau von Arbeitsplätzen, die fortan von KI-basierten Anwendungen übernommen werden könnte. Doch auch abseits hiervon gibt es potenzielle Nachteile für Beschäftigte: Die Arbeit und die Arbeitsprozesse könnten fundamental umgestaltet werden. Weitere Risiken bzw. Herausforderungen des KI-Einsatzes können sein:

  • Diskriminierung von Mitarbeitern
  • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen
  • Unethische Entscheidungen bzw. unethisches Verhalten
  • Intransparenz des IT-Systeme
  • Qualifizierung von Beschäftigten

All das und noch viel mehr bringt zahlreiche Unwägbarkeiten mit sich. Die Komplexität von KI-Anwendungen tut ihr Übriges, dass die Bewältigung von KI für den Betriebsrat zu einer Hercules-Aufgabe wird.

Umfassende Unterstützung für Deinen Betriebsrat beim Thema KI

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Maßgaben der EU-KI-Verordnung – Das Wesentliche für Betriebsräte

Maßgaben der EU-KI-Verordnung beim KI-Einsatz.

Der europäische Gesetzgeber hat erkannt, dass der unreglementierte Einsatz von KI-Systemen ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten birgt. Aus diesem Grund hat er mit der EU-KI-Verordnung das weltweit erste Regelungswerk zum KI-Einsatz auf den Weg gebracht, das zum 01.08.2024 in Kraft getreten ist. Die KI-Verordnung enthält für verschiedene Akteure, darunter auch Betreiber von KI-Systemen, spezielle Bestimmungen. Die Ziele der Verordnung sind unter anderem:

  • Schutz von Rechten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gesundheit und Sicherheit
  • Sicherer und transparenter KI-Einsatz
  • Vermeidung von Diskriminierungen
  • Förderung des Umweltschutzes
  • Gewährleistung einer sicheren und vertrauenswürdigen KI
  • Schaffung eines Rahmens für KI-Innovationen

Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass KI-Systeme je nach Gefährdungspotenzialen in unterschiedliche Risikoklassen eingestuft werden:

  • Verbotene KI-Systeme: Einige KI-Systeme sind schlechthin verboten, weil das damit verbundene Risiko inakzeptabel ist. Beispiele sind Social Scoring Systeme oder KI-Systeme, die darauf abzielen, das Verhalten von Menschen zu manipulieren.
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Hierunter fallen IT-Systeme, die ebenfalls ein hohes Risiko für Grundrechte und Freiheiten mit sich bringen. Ihr Betrieb ist zulässig, allerdings nur unter strengeren Voraussetzungen. Beispiele sind KI-basierte biometrische Zugangssysteme oder ein KI-Einsatz in kritischer Infrastruktur.
  • Andere KI-Systeme: Alle anderen KI-Systeme werden als solche mit geringem Risiko klassifiziert, etwa Chatbots. Hier legt die KI-Verordnung den Betreibern erhöhte Transparenzpflichten auf. ChatGPT gehört zu den KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck und systemischem Risiko, da dort mit einer Vielzahl von Anwendungen eine hohe Reichweite erzielt werden kann.

Für Betriebsräte ist wichtig, dass die KI-Verordnung „nur“ einen Schutzstandard setzt. Es ist Aufgabe des Betriebsrats, diesen Schutz im Unternehmen und Betrieb nach Maßgabe der Planungen des Arbeitgebers auszukonturieren.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei KI

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
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Der Einsatz von KI-Systemen kann zahlreiche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berühren. Diese sollten Betriebsräte kennen, um für die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber gute Regelungen auszuverhandeln.

Natürlich stellt die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG das stärkste Recht dar, auf das Betriebsräte sich berufen können. KI-Systeme gehören zweifellos zu den technischen Einrichtungen, die zu einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle imstande sind. In diesem Rahmen hat der Betriebsrat z.B. mitzubestimmen bei der Frage,

  • inwiefern personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen,
  • ob und in welchem Umfang Leistungs-/Verhaltenskontrollen möglich sind,
  • ob und welche Auswertungen der Arbeitgeber durchführen darf,
  • welche Rollen und Berechtigungen im System vorhanden sind,
  • welche Schnittstellen zu welchen anderen Systemen zulässig sind.

Das sind weitreichende Mitspracherechte, sodass der Arbeitgeber für die Einführung und Nutzung von KI-Systemen zwingend die Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Hinzu kommt noch das angrenzende Thema des Datenschutzes.

Einsatz von KI-Systemen: Mitbestimmung ganzheitlich denken

Gerade bei KI-Systemen ist der Betriebsrat aber gut beraten, seine Mitbestimmung ganzheitlich zu denken. Ihm stehen beim Thema KI noch zahlreiche weitere Rechte zur Seite, die er im Blick behalten sollte:

  • Mitbestimmung nach § 90 BetrVG (Änderung der Arbeitsabläufe / Arbeitsumgebung)
  • Mitbestimmung nach § 91 BetrVG (Menschengerechte Gestaltung der Arbeit)
  • Mitbestimmung nach § 92 BetrVG (Personalplanung)
  • Mitbestimmung nach § 92a BetrVG (Beschäftigungssicherung)
  • Mitbestimmung nach § 94 Abs. 1 BetrVG (Personalfragebögen)
  • Mitbestimmung nach § 94 Abs. 2 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze)
  • Mitbestimmung nach § 95 BetrVG (Auswahlrichtlinien)
  • Mitbestimmung nach §§ 96 bis 96 BetrVG (Betriebliche Berufsbildung)
  • Mitbestimmung nach § 99 BetrvG (Personelle Einzelnahmen)
  • Mitbestimmung nach §§ 111, 112 BetrVG (Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan)

Du siehst also: Die Einführung von KI-Systemen je nach Einsatzzweck, Ausgestaltung und potenziellen Auswirkungen zahlreiche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berühren. Diese sollten Betriebsräte in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in die Waagschale werfen und die Mitbestimmungsrechte ausfüllen.

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber zudem die Rechte von Betriebsräten beim Einsatz von KI-Systemen deutlich gestärkt. So hat der Betriebsrat z.B. Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei Planungen des Einsatzes von KI im Hinblick auf Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Zudem gilt die Hinzuziehung von technischem Sachverstand bei KI-Anwendungen stets als erforderlich (§ 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG).

Rahmen-Betriebsvereinbarung KI – Wichtige Punkte für den BR

Wichtige Punkte in einer Rahmen-Betriebsvereinbarung KI.

Wenn Du die vorherigen Abschnitte gelesen hast, wirst Du uns sicherlich zustimmen: Eine Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz ist alternativlos. Erforderlich ist eine Rahmen-Betriebsvereinbarung KI, in der die wesentlichen Problempunkte des KI-Einsatzes im Einzelnen geregelt werden.

Dabei besteht das Ziel nicht darin, den Einsatz von KI im Betrieb weitestgehend zu verbieten bzw. so zu erschweren, dass Arbeitgeber praktisch auf jeglichen Einsatz verzichten müssen – und sei er auch noch so sinnvoll und risikoarm. Vielmehr sollte der Fokus von Betriebsräten darauf liegen, die Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu schaffen und gleichzeitig die Arbeitnehmer in hinreichendem Maße zu schützen. Das ist ein Spagat, der nicht einfach, aber sicherlich nicht unmöglich ist.

Eine solche Rahmen-Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz ist ein Netz, das über alle KI-Anwendungen gespannt wird. Darauf aufbauend können dann spezifische KI-Systeme geregelt werden, bei generativer KI-Nutzung z.B. in einer Betriebsvereinbarung zu ChatGPT.

Wir unterstützen Dein Gremium bei der Ausarbeitung und Verhandlung einer Rahmen-Betriebsvereinbarung KI.

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Rahmen-Betriebsvereinbarung KI: Diese Themen sollten enthalten sein

Mit einer Rahmen-Betriebsvereinbarung KI können wichtige Themen einer klaren Regelung zugeführt werden. Den Arbeitgebern und Beschäftigten sind Leitplanken zu setzen, damit sich die gefährlichen Potenziale der KI-Nutzung nicht entfalten können. In einer solchen Betriebsvereinbarung zur Künstlichen Intelligenz sollten Arbeitgeber und Betriebsrat insbesondere die folgenden Themen aufgreifen:

  • Grundlegende Zielsetzung des Einsatzes von KI
  • Einigung auf ethische Grundsätze beim Thema Künstliche Intelligenz
  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  • Bestimmung der Anwendungsgebiete und -bereiche für KI-Anwendungen
  • Erstellung einer Positiv-/Negativliste für Bereiche bzw. KI-Systeme
  • Festlegungen zu Verantwortlichkeiten beim KI-Einsatz
  • Entscheidungsmaßstab beim KI-Einsatz
  • Regelung zur Vorbeugung und Aufdeckung von Diskriminierungen und Verzerrungen
  • Frühzeitige Einbindung der beteiligten Akteure in den Prozess der KI-Einführung (einschließlich Beschäftigte und Betriebsrat)
  • Regelungen zur Zulässigkeit von Leistungs-/Verhaltenskontrollen mittels KI-Systemen
  • Sicherstellung von Datenschutz beim KI-Einsatz
  • Schulung und Qualifizierung von Beschäftigten
  • Etablierung von Aufsichts-, Kontroll- und Überwachungsmechanismen

Fragenkatalog in Rahmen-Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz

Ein Fragenkatalog zur Rahmenbetriebsvereinbarung KI ist wichtig.

Du siehst, dass es sich hierbei um grundlegende Themen handelt, die den KI-Einsatz betreffen. Sie geben der Verwendung von KI-Systemen im Unternehmen bzw. Betrieb ein Grundgerüst durch die Rahmenbetriebsvereinbarung KI. Gleichzeitig ist es unverzichtbar, dass der Betriebsrat auch im Fall der Beschaffung und Einführung von konkreten IT-Systemen tätig wird. Hierzu benötigt er konkrete und zuverlässige Informationen zur jeweiligen KI-Anwendung.

Wir empfehlen Betriebsräten, sich mit dem Arbeitgeber auf Fragen zu verständigen, die der Arbeitgeber bei einer beabsichtigten Einführung von KI-Systemen standardmäßig auszufüllen hat. Dieser Fragenkatalog kann z.B. der Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz als Anlage beigeschlossen sein. Genau ist es allerdings vertretbar, einen solchen Fragenkatalog in eine Rahmenbetriebsvereinbarung IT bzw. EDV zu implementieren.

Wichtig ist, dass der Betriebsrat die erforderlichen Informationen bekommt, um die Funktionsweise und die Auswirkungen von KI-Anwendungen auf die Belegschaft zutreffend beurteilen zu können. Dabei liegt ein Augenmerk darauf, ob und inwiefern es durch KI-Systeme zu Nachteilen bei den Beschäftigten, etwa durch Benachteiligungen, Diskriminierungen, Leistungs-/Verhaltenskontrollen oder veränderte Arbeitsprozesse kommen kann.

Nur wenn der Betriebsrat sich insofern ein vollständiges Bild verschaffen kann, kann er seine Mitbestimmungsrechte ordnungsgemäß im Sinne des Betriebs wahrnehmen. Es ist dem Betriebsrat zu empfehlen, sich entsprechende Informationsansprüche konkret in einer Betriebsvereinbarung KI zusichern zu lassen.

Fazit zur Rahmen-Betriebsvereinbarung KI

Fazit zur Rahmen-Betriebsvereinbarung KI.

Das Thema Künstliche Intelligenz hält Betriebsräte in Schach. Aufgrund der damit verbundenen potenziell nachteiligen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sollte die ganzheitliche Regelung von KI ganz oben auf der Agenda von Betriebsräten stehen. Dabei können Betriebsräte wie folgt vorgehen:

  • Der Betriebsrat sollte sich zunächst einmal klar machen, welche Herausforderungen und Risiken sich mit dem Einsatz von KI ergeben können.
  • Zugleich gilt es, sich bewusst zu machen, dass dem Betriebsrat beim Einsatz von KI im Unternehmen zahlreiche Mitbestimmungsrechte zur Seite stehen.
  • Die wesentlichen Punkte der EU-KI-Verordnung sollten Betriebsräte unbedingt kennen.
  • Empfehlenswert ist, mit einer Rahmen-Betriebsvereinbarung KI ein grundlegendes Regelungswerk zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen zu schaffen.
  • In einer solchen KI-Rahmenbetriebsvereinbarung können die Betriebsparteien systematisch die zahlreichen Handlungsfelder bespielen und damit für Transparenz und Sicherheit beim Einsatz von KI sorgen.
  • Darüber hinaus ist auch sicherzustellen, dass der Betriebsrat bei der konkreten Planung und Einführung von KI-Systemen frühzeitig beteiligt wird.
  • Ein Fragenkatalog kann Betriebsräten die erforderlichen Informationen verschaffen, die er zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte benötigt.
  • Ob ein solcher Fragenkatalog als Anlage zu einer Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz oder einer Rahmen-Betriebsvereinbarung IT beigeschlossen wird, ist eine Frage der bestehenden Regelungslandschaft in den Betrieben.

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Unterstützung anfragen

FAQ

Kann der Betriebsrat den Abschluss einer Rahmen-Betriebsvereinbarung KI verlangen?
Hat der Betriebsrat die Möglichkeit, Sachverstand bei der RBV KI hinzuzuziehen?
Kann der Betriebsrat Schulungen zum Thema Künstliche Intelligenz besuchen?
Welche Inhalte sollte ein Fragenkatalog zur Rahmen-Betriebsvereinbarung KI haben?
Könnt ihr uns beim Abschluss einer solchen Vereinbarung unterstützen?