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Arbeitsrecht III – Den Arbeitnehmerschutz kennen und durchsetzen

  • Lernen Sie die wesentlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften kennen
  • Seien Sie in der Lage, Arbeitnehmer vor Nachteilen im Arbeitsverhältnis wirkungsvoll zu schützen
  • Wie Sie Arbeitnehmerrechte im Streitfall effektiv durchsetzen

Arbeitsrecht III – Oder: Wie Sie Arbeitnehmer effektiv vor Nachteilen schützen

Im Kündigungsecht sind Sie nun Profi – doch Ihr Weg zur Meisterschaft ist noch nicht beendet. Es gibt auch andere Nachteile, denen Arbeitnehmer zu Unrecht ausgesetzt sein können. Deshalb gibt es zahlreiche Arbeitnehmerschutzgesetze, die Sie als Betriebsrat unbedingt kennen müssen. Mehr noch, müssen Sie dazu befähigt sein, den Arbeitnehmer auch praktisch zu helfen und dazu Ihre diesbezüglichen Rechte als Betriebsrat kompetent wahrzunehmen. Wie Ihnen das wirkungsvoll gelingt, erfahren Sie im Detail in unserem Seminar Arbeitsrecht III.
  • Wichtige Arbeitnehmerschutzrechte kennen und prüfen können
  • Bewahrung der Belegschaft vor rechtlichen Nachteilen und Grenzen der Beteiligung
  • Als Betriebsrat in schwierigen Situationen als kompetenter Ansprechpartner fungieren

Arbeitsrecht III – Das Arbeitnehmerschutzrecht

Teilzeitarbeit

  • Rechtliche Grundlage der Teilzeitarbeit
  • Ablehnungsgründe für das Teilzeitbegehren
  • Abgrenzung Teilzeit und Brückenteilzeit
  • Die Rechte des Betriebsrats bei Teilzeit

Mutterschutz und Elternzeit

  • Was der Mutterschutz rechtlich und praktisch bedeutet
  • Voraussetzungen und Inanspruchnahme von Elternzeit
  • Besonderer Kündigungsschutz

Urlaub und Krankheit

  • Alles zum Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern
  • Gewährung von Urlaub und Vergütungspflicht
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Krankmeldung

Haftung im Arbeitsverhältnis

  • Haftung bei Schäden am Arbeitgeber- und Fremdeigentum
  • Haftungs­privilegierung von Arbeitnehmern
  • Grenzen der Haftung nach Rechtsprechung

Kürzung und Wegfall von Ansprüchen

  • Einseitige nachteilige Änderungen durch Arbeitgeber
  • Kürzung/Streichung durch Betriebs­vereinbarung
  • Nachteilige Änderungen durch Tarifvertrag

Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis

  • Grundlagen zum Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz
  • Der arbeitsrechtliche Gleich­behandlungs­grundsatz
  • Exkurs: Entgelt­gleichheit nach Entgelt­transparenzgesetz

Betriebsübergang

  • Vorliegen eines Betriebs­übergangs
  • Rechtliche Konsequenzen für die Arbeitnehmer
  • Praktische Handlungs­möglichkeiten der Arbeitnehmer und Kündigungsschutz

Leiharbeit

  • Wichtige Grundlagen des Arbeit­nehmer­überlassungs­gesetzes
  • Insbesondere: „Equal pay“ und Grenzen
  • Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb

Inhouse-Seminare mit vielfältigen Vorteilen

Unsere Inhouse-Seminare führen wir entweder bei gegebener Ausstattung in Ihrem Betrieb oder in einem räumlich nahe gelegenen Tagungshotel durch. An den Seminaren nehmen exklusiv nur diejenigen Personen teil, die Sie als Betriebsrat zuvor bestimmt haben. Sie haben vollkommene Freiheit über Ort, Zeit und Teilnehmer der Veranstaltung. Wir sind in der Lage, das Seminar Inhouse oder als Webinar durchzuführen – bei gleichbleibend hoher Qualität.

  • Hoher Lernerfolg durch Kleingruppe
  • Klärung von aktuellen Problemen durch abgestimmtes Seminarkonzept
  • Beantwortung aller individuellen Fragen der Teilnehmer
  • Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Reisen und Übernachtungen
  • Höchstmögliche Flexibilität durch Vorgabe von Inhalt, Zeit und Dauer

Zeit und Kosten sparen mit Seminar-Kombinationen

  • Noch größerer Lernerfolg dank aktuellem frischem Wissen
  • Zeitersparnis durch kürzere Dauer der Schulung aufgrund der Anknüpfung an frisches Wissen
  • Hohe Kostenersparnis für den Arbeitgeber im Vergleich zur zeitlich gestreckten Schulung

VeranstaltungDauer
Betriebsrat 1 bis 3jeweils 3,5 Tage
Betriebsrat 1 + 26 Tage
Betriebsrat 1 + 2 + 38 Tage

So buchen Sie eine Fortbildung richtig

1
Inhouse oder Webinar
Zuerst entscheiden Sie, ob Sie Arbeitsrecht I als Inhouse-Seminar oder Webinar durchführen möchten.
2
Seminar-Kombinationen
Sie müssen außerdem entscheiden, ob Sie nur Arbeitsrecht I oder eine Seminar-Kombination möchten.
3
Angebot einholen
Jetzt nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich ein Angebot einzuholen.
4
Beschluss das Seminar
Anschließend fassen Sie als Betriebsrat einen Beschluss, dass Sie das Seminar buchen möchten.
5
Weiterleitung an Arbeitgeber
Sodann leiten Sie das Angebot weiter und informieren den Arbeitgeber über Inhalt, Ort und Zeit der Schulung.
6
Zustimmung Arbeitgeber
Sobald der Arbeitgeber das Angebot unterschrieben hat, leiten Sie das Angebot an uns zurück.
7
Weitere Abstimmung
Schließlich klären wir weitere Detailfragen zum Seminar.