Schulung Arbeitnehmerdatenschutz – Arbeitnehmer erfolgreich schützen
- Erfahren Sie die Grundlagen zur DSGVO und zum BDSG
- Etablieren Sie mit Ihrem Wissen einen effektiven Arbeitnehmerdatenschutz in Ihrem Betrieb
- Versetzen Sie sich in die Lage, bei IT-Systemen selbstbewusst mitzubestimmen
Werden Sie zum Hüter des Arbeitnehmerdatenschutzes
Es ist wichtig, dass Sie sich für den Arbeitnehmerdatenschutz interessieren. In vielen Unternehmen werden laufend neue IT-Systeme eingeführt, bei denen Ihre datenschutzrechtliche Sensibilität gefragt ist. Ihre Aufgabe als Betriebsrat besteht darin, Arbeitnehmer vor unzulässigen Verarbeitungsmaßnahmen des Arbeitgebers zu schützen. Um dieser Aufgabe erfolgreich nachzukommen, benötigen Sie ein grundlegendes Wissen zum Datenschutz. Dieses bekommen Sie von unseren kompetenten und erfahrenen Referenten lebhaft vermittelt.- Verschaffen Sie sich wertvolles Wissen im Recht des Beschäftigtendatenschutzes
- Schützen Sie Arbeitnehmer vor unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrollen
- Gestalten Sie IT-Betriebsvereinbarungen datenschutzfreundlich zugunsten der Arbeitnehmer
Inhalte der Datenschutzschulung
Einführung in den Beschäftigtendatenschutz
- Rechtsgrundlagen des Datenschutzes
- Veränderungen im Datenschutzrecht
- Rolle des Betriebsrats beim Datenschutz
Rechtmäßiger Umgang mit Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
- Vorgaben der DSGVO und des BDSG
- Zulässigkeit Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung
- Grundsätze der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- Betroffenenrechte und Informationsrechte
- Umgang mit Datenschutzverletzungen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen
- Überblick über weitere Beteiligungsrechte
- Mitbestimmungspflichtige Einzelthemen
Betriebsvereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz
- Anforderungen nach DSGVO und BDSG
- Sinn von Rahmenbetriebsvereinbarungen
- Anspruch auf IT-Sachverstand
Telefon, Internet, E-Mail
- Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Verwertungsverbote
Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz
- Rechtsprechung des BAG, EGMR, EuGH
- Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats
- Positinierungen der Landesdatenschutzbehörden
Betriebsratsarbeit und Beschäftigtendatenschutz
- Betriebsrat als Adressat des Datenschutzrechts
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und Datenschutzbeauftragten
- Datenschutzkonzept im Betriebsrat
Inhouse-Seminare mit vielfältigen Vorteilen
Unsere Inhouse-Seminare führen wir entweder bei gegebener Ausstattung in Ihrem Betrieb oder in einem räumlich nahe gelegenen Tagungshotel durch. An den Seminaren nehmen exklusiv nur diejenigen Personen teil, die Sie als Betriebsrat zuvor bestimmt haben. Sie haben vollkommene Freiheit über Ort, Zeit und Teilnehmer der Veranstaltung. Gerne führen wir unsere Seminare auch als Webinare bei gleichbleibender Seminarqualität durch. Bei einem kleinen Teilnehmerkreis (bis zu sechs Personen) ist auch eine Durchführung in unseren Kanzleiräumlichkeiten möglich.- Hoher Lernerfolg durch Kleingruppe
- Klärung von aktuellen Problemen durch abgestimmtes Seminarkonzept
- Beantwortung aller individuellen Fragen der Teilnehmer
- Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Reisen und Übernachtungen
- Höchstmögliche Flexibilität durch Vorgabe von Inhalt, Zeit und Dauer
So buchen Sie Ihre Datenschutzschulung
1
Inhouse oder Webinar
Zuerst entscheiden Sie, ob Sie Arbeitsrecht I als Inhouse-Seminar oder Webinar durchführen möchten.
2
Angebot einholen
Jetzt nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich ein Angebot einzuholen.
3
Beschluss fassen
Anschließend fassen Sie als Betriebsrat einen Beschluss, dass Sie das Seminar buchen möchten.
4
Weiterleitung an Arbeitgeber
Sodann leiten Sie das Angebot weiter und informieren den Arbeitgeber über Inhalt, Ort und Zeit der Schulung.
5
Zustimmung Arbeitgeber
Sobald der Arbeitgeber das Angebot unterschrieben hat, leiten Sie das Angebot an uns zurück.
6
Weitere Abstimmung
Schließlich klären wir weitere Detailfragen zum Seminar.